Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit seines Rücktritts ist maßgeblich der Zugang seiner Erklärung bei Divers Destination KG. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Divers Destination KG kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitpunktes für jeden angemeldeten Teilnehmer wie folgt pauschalieren:
a) bis zu 50 Tage vor Reiseantritt = 10% des Reisepreises
b) vom 49.-35.Tag vor Reiseantritt = 25% des Reisepreises
c) vom 34.-22.Tag vor Reiseantritt = 50% des Reisepreises
d) vom 21.-15.Tag vor Reiseantritt = 75% des Reisepreises
e) ab 14 Tage vor Reiseantritt = 100% des Reisepreises
bei Vermittlungen haben die AGB des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
Bis 10 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisepauschalvertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Divers Destination KG kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann "Divers Destination KG“ oder "Kresimir Line d.o.o." die Safari spätestens 30 Tage vor Abreise umbuchen oder stornieren!
Preisänderungen aus Gründen, die nicht vom Willen der Firma „Divers Destination KG" oder "Kresimir Line d.o.o."
abhängig sind, stellen keinen automatischen und somit stornogebührenfreien
Rücktrittsgrund dar. Solche Gründe sind Änderungen der Wechselkurse,
Tarife, Gebühren, Abgaben, Steuern, Treibstoffkosten etc. eine geringere
Teilnehmerzahl als mit dem Leistungserbringer vereinbart bzw. bei Pauschal-
kosten der aus der Teilnehmerzahl errechnete Anteil jedes Einzelnen.
"Divers Destination KG" und "Kresimir Line d.o.o."
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die
Möglichkeit auf diverse Nebenkosten welcher Art auch immer vom Teilnehmer
selbst zu tragen sind.
Die vom Teilnehmer gegebenenfalls genannten Ersatzpersonen akzeptieren
diese Hinweise vollinhaltlich.
Im Falle eines Rechtsstreits gilt als Gerichtsstand Rijeka unter Anwendung
der kroatischen Vorschriften (lt. Bestimmungen des Artikels §977 u.§988
des Gesetzes) als maßgebliches Recht.